Zur Geburt deines Babys hast du das kostenlose „Gelbe Kinderuntersuchungsheft“ bekommen. Umgangssprachlich wird es auch „U-Heft“ oder „Gelbes Heft“ genannt. Darin werden sämtliche Ergebnisse aller Vorsorgeuntersuchungen deines Kindes (U1 bis U9) festgehalten. Das heißt: Von seiner ersten Lebensstunde (U1) bis zum Alter von 5 Jahren (U9) ist im Gelben Heft die gesundheitliche Entwicklung deines Kindes lückenlos dokumentiert – immer vorausgesetzt, du nimmst mit ihm auch jede Vorsorgeuntersuchung wahr. Das solltest du unbedingt tun, denn Vorsorge für dein Kind ist wichtig! 

Wenn dein Baby in einer Entbindungsklinik zur Welt kommt, wird dir das 74-seitige Heft dort ausgehändigt. Bei einer Geburt zu Hause oder im Geburtshaus erhältst du es von deiner Hebamme.

Seit Januar 2022 lässt sich das Kinderuntersuchungsheft auch in elektronischer Form nutzen. Dafür kannst du die Untersuchungsergebnisse deines Kindes als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) über die ePA-App der Krankenkasse, in der dein Kind versichert ist, digital speichern lassen. Wenn du die elektronische Form verwenden möchtest, müsstest du dich an die entsprechende Krankenversicherung wenden. Inhaltlich ist die elektronische Fassung identisch mit der Druckversion.

Für Eltern, die die deutsche Sprache nicht (ausreichend) beherrschen, gibt es das Kinderuntersuchungsheft (ebenso wie den Mutterpass) mittlerweile auch auf Englisch als PDF. Als „offizielles Dokument“ gilt in Deutschland jedoch weiterhin die deutsche Ausgabe.  

Welchen Zweck hat das Gelbe Heft?

Nach der „Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten von Kindern“ des Gemeinsamen Bundesauschusses (GBA) sind Inhalt, Zeitpunkt und Struktur der Vorsorge-Untersuchungen vorgegeben. Ziel ist es, die altersgerechte Entwicklung eines Kindes und seine gesundheitliche Verfassung ärztlich im Blick zu behalten. So können etwaige Entwicklungsverzögerungen, Auffälligkeiten oder Gesundheitsprobleme frühzeitig erkannt und entsprechend therapiert bzw. behandelt werden. Gerade in seinen ersten Lebensjahren durchläuft dein Kind nämlich rasante Entwicklungsphasen! 

Im Kinderuntersuchungsheft sind für jede Vorsorgeuntersuchung mehrere Seiten vorgesehen, auf denen die jeweiligen Daten und Ergebnisse eingetragen werden. Das ermöglicht einen sehr guten Überblick, wie sich das Kind aktuell entwickelt. Bestimmte Untersuchungen, etwa das Mukoviszidose Screening, können Eltern auch ablehnen. Das wird dann ebenfalls entsprechend vermerkt. 

Hinten im Gelben Heft findest du auf einigen Seiten Diagramme mit sogenannten Perzentilkurven, in denen Größe und Gewicht deines Kindes, der Kopfumfang und der Body-Maß-Index eingetragen werden – jeweils getrennt für Mädchen bzw. Jungen. Anhand dieser Werte kann ärztlich beurteilt werden, wo das Kind in seiner Entwicklung im Vergleich zu anderen gleichaltrigen Kindern liegt.  

Darüber hinaus enthält das Gelbe Heft auch Informationen für die Eltern. So ist für jeden einzelnen Vorsorgetermin jeweils eine Seite für „Elterninformationen zur Untersuchung vom XX. bis XX. Lebensmonat“ reserviert. Daraus erseht ihr, wann die nächste Vorsorgeuntersuchung eures Kindes ansteht und was es zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon alles kann (z. B. zur U6 „Ihr Kind kann wahrscheinlich schon robben oder krabbeln und sich an Möbeln …hochziehen“). Ihr könnt auf den Elternseiten auch nachlesen, was bei der jeweiligen Vorsorge untersucht, getestet und mit euch besprochen wird. Außerdem erfahrt ihr dort, auf welche Fragen der Ärztin bzw. des Arztes ihr euch vorbereiten könnt. 

Die jeweils folgende Seite im Gelben Heft bietet euch Platz für eure eigenen Notizen. Wenn dir also etwas an deinem Kind auffällt, wenn du Fragen hast oder etwas mit der Kinderärztin/dem Kinderarzt besprechen möchtest, so kannst du das hier vermerken. Auf diese Weise geht nichts unter und wird nichts vergessen! 

Wo muss ich das Gelbe Heft vorzeigen?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Du musst niemandem das Untersuchungsheft zeigen! Da es sensible Daten und vertrauliche Informationen über dein Kind enthält, ist es ganz allein deine bzw. eure Entscheidung, wen ihr ins Heft hineinschauen lasst und wen nicht. 

Die Teilnehmerkarte: Beispielsweise müssen Eltern jedoch in der Kita, die ihr Kind besuchen soll, eine ärztliche Impfberatung für ihr Kind nachweisen. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Ab der U3 bis zur U9 berät die Kinderärztin/der Kinderarzt an den jeweiligen Vorsorgeterminen über die anstehenden Impfungen und prüft den Impfstatus des Kindes. Daraus folgt: Wer nachweist, dass er mit seinem Kind regelmäßig die U-Untersuchungen wahrgenommen hat, weist zugleich nach, dass auch die jeweils vorgeschriebene Impfberatung erfolgt ist. Damit dadurch jedoch nicht die Vertraulichkeit umgangen wird, enthält das Gelbe Heft eine heraustrennbare „Teilnahmekarte“. Darauf sind die bisher absolvierten Vorsorgeuntersuchungen lediglich mit Datum, Praxisstempel und Unterschrift vermerkt. Untersuchungsergebnisse oder medizinische Informationen zum Kind sind dort nicht aufgeführt. 

Mit dieser Teilnehmerkarte können Eltern also erforderlichenfalls gegenüber der Kita, Behörden oder dem Jugendamt belegen, dass sie mit ihrem Kind bei den U-Untersuchungen waren. Weitere Einblicke ins Gelbe Heft dürfen auch diese Institutionen nicht verlangen.

Eltern, die das elektronische Untersuchungsheft nutzen, können über die ePA-App der Krankenkasse eine solche Teilnehmerkarte herunterladen bzw. ausdrucken. 

Sollte das Untersuchungsheft bzw. die Teilnahmekarte verloren gehen, kann die Entbindungsklinik, die Hebamme oder die betreuende kinderärztliche Praxis Ersatz aushändigen. Die Ergebnisse voriger Untersuchungen können dann über die gespeicherten Daten im Computer übernommen und ins Ersatzheft nachgetragen werden.

Wo werden die weiteren Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert?

Zwischen dem 60. bis 64. Lebensmonat deines Kindes, also mit fünf Jahren, erfolgt die U9. Danach hat dein Kind erstmal lange Pause bis zum nächsten „regulären“ Vorsorgetermin: die J1. Dann ist dein Kind aber schon zwischen 12 bis 14 Jahre alt. Für diese Untersuchung gibt es einen eigenen separaten Dokumentationsbogen. 

Da die Lücke zwischen der U9 und J1 sehr groß ist und sich nach der J1 eine neue Lücke auftut, empfiehlt der Verband der Kinder- und Jugendärzte zusätzlich 

  • eine U10 im Alter von 7 bis 8 Jahre, 
  • eine U 11 im Alter von 9 bis 10 Jahren 
  • sowie eine J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren. 

Dafür bekommst du in deiner Kinderarztpraxis ein neues kostenloses Checkheft, das jetzt grün ist. Darin werden die Ergebnisse dieser freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese drei zusätzlichen Vorsorgetermine für dein Kind.

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Katharina Jeschke

Katharina Jeschke

Gründerin von elternundbaby.com und Hebamme

Als Geburtshausleiterin, Hebamme und Mutter unterstütze ich Frauen dabei ihre Herausforderung während, vor und nach der Schwangerschaft besser zu bewältigen.

Um noch mehr Frauen zu erreichen, startete ich elternundbaby.com. Ich freue mich darauf, dich hier begrüßen zu dürfen.