Sie galten in ihrem Freundeskreis als ideales Paar. Alle waren davon überzeugt, dass sie auch tolle Eltern werden würden. Auch Alex und Lisa selbst glaubten daran. Und träumten von ihrer künftigen Familie mit zwei süßen Kindern. Doch als Sarah dann schwanger war, verlor sie das Kind in der 10. Woche. Die Fehlgeburt stürzte das Paar in eine tiefe Traurigkeit. 16 Monate später wurden Lisa und Alex schließlich Eltern eines gesunden Mädchens. Jetzt hätte ihr Glück perfekt sein können, wäre da nicht dieser Wunsch nach einem zweiten Kind geblieben. Die kleine Ellie hatte mittlerweile ihren zweiten Geburtstag gefeiert, als sich ein Geschwisterchen ankündigte. Doch wieder erlitt Lisa eine Fehlgeburt. Und einige Monate später noch eine weitere.
Fehlgeburten kommen häufiger vor als gedacht
Lisas Fall mit mehreren Fehlgeburten ist zwar nicht ganz typisch – aber das traurige Schicksal, sich von seinem ungeborenen Kind früh verabschieden zu müssen, teilen mehr Frauen bzw. Eltern, als man vermuten würde. Den Betroffenen mag es jedoch nur ein schwacher Trost sein, dass schätzungsweise jede vierte Schwangerschaft (25%) mit einer Fehlgeburt (Abort) innerhalb der ersten 12 Wochen endet.
Fehlgeburten bis zur 12. Schwangerschaftswoche nehmen unter allen Fehlgeburten mit rund 85% den größten Anteil ein. Weitere etwa 15% der Fehlgeburten ereignen sich zwischen der 13. und 20. Woche. Bis zur 12. Woche nennt man es einen frühen Abort. Vom sogenannten späten Abort sprechen manche nach der 12. Schwangerschaftswoche, andere erst nach der 16. Woche.
Unter den „offiziell“ festgestellten Schwangerschaften ab der 5. Woche liegt die Fehlgeburtsrate bei 10 bis 15%. Zahlreiche Schwangerschaften enden auch bereits vor der 5. Woche – dann aber meist unbemerkt, weil die Eizelle zwar befruchtet wurde, sich aber nicht in der Gebärmutter einnistet. Allgemein wird davon ausgegangen, dass sich bei Frauen, die jünger als 30 Jahre alt sind, etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen gar nicht erst einnistet. Und je höher das Alter der Frau ist, desto seltener findet die Einnistung statt. Wenn eine Frau also noch gar nicht weiß, dass sie schwanger ist, und die befruchtete Eizelle abgeht, so nimmt die Betroffene das als vermeintliche Periodenblutung wahr. Diese war dann halt „verspätet“ und möglicherweise auch „stärker als gewöhnlich“.
Was bedeutet Fehlgeburt?
Man spricht von einer Fehlgeburt, wenn die Schwangerschaft ungeplant endet, bevor das Kind lebensfähig ist. Im rechtlichen Sinne bedeutet das: Der Fötus zeigt keine Lebenszeichen außerhalb des Mutterleibes, wiegt weniger als 500 Gramm und verlässt den Mutterleib vor der 24. Schwangerschaftswoche. Wiegt das verstorbene Kind dagegen mehr als 500 Gramm und wird ab der 24. Woche geboren, so spricht man von einer Totgeburt.
Die Rechtsfolgen
Bevor ich näher auf die Ursachen und Abläufe einer Fehlgeburt eingehe, möchte ich euch noch darauf hinweisen: Die beschriebene Unterscheidung zwischen einer Fehlgeburt und Totgeburt hat Rechtsfolgen. Diesewirken sich etwa bei den Mutterschutzregelungen oder im Hinblick auf die Bestattung des Babys aus.
Bei Totgeburten sagt das Gesetz:
▶︎ Tote Kinder, die mit mehr als 500 Gramm ab der 24. Schwangerschaftswoche geboren werden, müssen bestattet werden.
▶︎ Eltern können die Geburt ihres tot geborenen Kindes vom Standesamt dokumentieren lassen – mit allem, was dazugehört: Vorname und Familienname des Kindes, Geschlecht, Geburtstag und Geburtsort sowie Angaben zu Mutter und Vater.
▶︎ Für die Mutter gilt die allgemeine Schutzfrist nach der Entbindung. Sie darf in dieser Zeit normalerweise nicht beschäftigt werden und hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Trotzdem kann die Mutter auf eigenen Wunsch bereits ab der dritten Woche nach der Entbindung wieder zurück in den Job gehen, sofern das ärztliche Zeugnis nicht dagegenspricht. Fühlt sich eine Mutter durch ihre Erwerbstätigkeit während der Schutzfrist dann doch überfordert, kann sie ihre entsprechende Erklärung zur Arbeitswilligkeit widerrufen.
Bei Fehlgeburten sagt das Gesetz:
▶︎ Auch „Sternenkindern“, die 499 Gramm und weniger wiegen sowie vor der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren werden, können beim Standesamt angezeigt werden.
▶︎ Und auch sie dürfen beerdigt werden.
Ich bin sehr froh, dass betroffene Eltern auch diesen Winzlingen seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 auf diese Weise eine offizielle und menschenwürdige Existenz verleihen können. Das war bis zur Neureglung der Personenstandsverordnung leider nicht möglich.
Übrigens: Die Dokumentation eines solchen „Sternenkindes“ beim Standesamt können Eltern nachträglich auch dann vornehmen lassen, wenn ihr Kind bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist.
Zur Hebammenhilfe sagt das Gesetz:
Ob nach einer Fehlgeburt, einer Totgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch – in jedem Fall hat die Frau dabei, aber auch anschließend Anspruch auf eine Hebammenhilfe, die von der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse bezahlt werden muss. Gerade in diesen besonderen Situationen sind die Beratung und Begleitung durch eine Hebamme wertvoll. Leider erleben wir Hebammen jedoch häufig, dass dieser Rechtsanspruch, auch unter Ärztinnen/Ärzten, wenig bekannt ist.
Wie macht sich eine Fehlgeburt bemerkbar?
Die hauptsächlichen Anzeichen einer (drohenden) Fehlgeburt sind Schmerzen im Unterbauch sowie vor allem vaginale Blutungen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto stärker fallen die Blutungen meist aus.
Solltest du während deiner Schwangerschaft plötzlich frische Blutungen feststellen, so kann das durchaus harmlos sein – oder aber auf Komplikationen bzw. einen Abort hinweisen. Bei einer Fehlgeburt sind die Blutungen häufig stärker, als Frauen es von ihrer Menstruation gewohnt sind. Andererseits kann die Blutung aber auch nur schwach ausfallen und trotzdem eine Fehlgeburt bedeuten. Häufig sind die Blutungen von ziehenden, krampfartigen Schmerzen begleitet, die bis in den Rücken ausstrahlen können. In seltenen Fällen treten Fieber und gelblicher Ausfluss als Anzeichen für eine Infektion auf.
WICHTIG: Begebe dich bei Blutungen in medizinische Hände! Um abzuklären, ob alles in Ordnung ist oder ein Abort droht bzw. erfolgt, kannst du dich an deine Hebamme, an deinen Arzt/deine Ärztin oder an ein Krankenhaus wenden.
Manchmal kündigt sich eine Fehlgeburt auch kaum oder gar nicht an. Dann hat die Schwangere keinerlei Symptome, also weder Blutungen noch Schmerzen. Und dennoch ist der Embryo bzw. Fetus in der Gebärmutter verstorben. Das wird je nach Schwangerschaftsdauer als „nicht lebensfähige Schwangerschaft“ oder „intrauteriner Fruchttod“ bezeichnet. Per Ultraschall können dann beim Kind kein Herzschlag oder andere Lebenszeichen mehr festgestellt werden. Bei dieser sogenannten verhaltenen Fehlgeburt (englisch: Missed Abortion) hat der Körper die abgestorbene Frucht und anderes schwangerschaftsbedingtes Gewebe noch nicht ausgestoßen. Trotzdem können die typischen Begleiterscheinungen einer frühen Schwangerschaft wie Übelkeit oder Spannen der Brüste nun nachlassen oder ganz verschwinden. Das liegt am wieder sinkenden Hormonspiegel.
Was passiert dann?
Bei einer verhaltenen frühen Fehlgeburt befinden sich der verstorbene Embryo und schwangerschaftbedingtes Gewebe ja noch in der Gebärmutter. Damit sich das ändert, bestehen jetzt im Prinzip drei Möglichkeiten:
Abwarten auf einen spontanen Abgang: Bis der Körper bemerkt, dass die Schwangerschaft vorbei ist, können durchaus Tage bis zu zwei Wochen vergehen, in seltenen Fällen auch noch mehr Zeit. Dann jedoch wird er in den meisten Fällen für einen spontanen Abgang der Schwangerschaft sorgen. Die Geburt, die manche auch „kleine Geburt“ nennen, beginnt mit Blutungen, die einige Tage auch kräftig sein können, bis sie nachlassen und schließlich verebben. In dieser Zeit sollte die betroffene Frau regelmäßig ihre Temperatur messen, viel trinken – sowie sich möglichst viel ausruhen. Das tut dem Körper gut und hilft auch der Seele, von dieser Schwangerschaft Abschied zu nehmen. Ist die Blutung beendet, sollte eine Ultraschall-Kontrolle erfolgen. Denn der spontane Abgang gewährleistet nicht immer, dass sämtliches Gewebe vollständig ausgestoßen wird. Gegebenenfalls erfolgt noch eine Ausschabung (Kürettage).
Manchen Frauen erscheint die Zeit des reinen Abwartens auf den spontanen Abgang aber auch so belastend, dass sie sich für einen anderen (schnelleren) Weg entscheiden: den operativen oder medikamentösen Eingriff.
Vornehmen einer Kürettage: Bis zur 14. bzw. 16. Schwangerschaftswoche wird der Frau ärztlicherseits sehr oft eine Ausschabung (Kürettage) vorgeschlagen. Sie erfolgt in der Regel auch, wenn trotz spontanen Abgangs noch Gewebereste in der Gebärmutter verblieben sind, die Infektionen verursachen können.
Dieser kurze operative Eingriff erfolgt ambulant sowie unter Vollnarkose. Dabei wird der Muttermund gedehnt (Dilatation) und anschließend die Gebärmutterschleimhaut bzw. Teile davon sowie verbliebenes Gewebe des Embryos bzw. Fötus und der Plazenta abgetragen oder abgesaugt (Kürettage).
Die Risiken des operativen Eingriffs: Es wird eine Narkose verabreicht. Zudem können die Gebärmutter oder der Gebärmutterhals verletzt werden. Darüber hinaus vernarbt die Gebärmutterschleimhaut. Diese Verletzungen können dann eine erneute Schwangerschaft verzögern, oder gar unmöglich machen. Trotz dieser Risiken verlaufen Ausschabungen bei den allermeisten Frauen problemlos.
Medikamentös eingreifen: Eine Alternative sowohl zum operativen Eingriff als auch zum Abwarten des spontanen Abgangs kann eine medikamentöse Behandlung darstellen. Sie soll den Körper zur Ausstoßung anregen bzw. den Beginn der frühen Fehlgeburt beschleunigen.
Dabei wird der Frau ein ausgewähltes Medikament verabreicht, das sie im Mund zergehen lässt, schluckt oder vaginal erhält. Dadurch soll sich die Frucht lösen, der Muttermund öffnen und die Fehlgeburt initiiert werden. Entsprechend setzen einige Zeit nach der Medikamentenvergabe (Stunden bis Tage) Blutungen und Schmerzen ein, und die Frucht wird ausgestoßen.
Auch zu dieser Methode bleibt anzumerken, dass noch Gewebe in der Gebärmutter verbleiben kann. In dem Fall muss eine Ausschabung erfolgen.
Was wählen betroffene Frauen? Nach meiner Erfahrung fragen Gynäkologinnen/Gynäkologen manchmal nicht groß nach, sondern stellen gleich eine Überweisung zur Kürettage aus, wenn sie den Tod eines Embryos festgestellt haben. Einige Frauen berichteten mir davon, keine andere Wahl als diese zu haben bzw. schnell eine Wahl treffen zu müssen.
Deshalb möchte ich euch unbedingt ermutigen: Ihr müsst nichts sofort entscheiden. Lasst euch Zeit, besprecht den weiteren Weg mit euren Partner*innen, eurer Hebamme und eurer Ärztin/eurem Arzt. Spürt in euch hinein, was welche Methode zu euch passen könnte. Und seid ehrlich zu euch! Es ist völlig okay, wenn jemand die Vorstellung, noch länger die verstorbene Frucht in sich zu tragen, unangenehm findet und die Fehlgeburt rasch hinter sich bringen möchte. Genauso ist es völlig okay, wenn jemand mehr Zeit benötigt, um sich von dieser Schwangerschaft zu verabschieden, und sich fürs Abwarten auf den spontanen Abgang entscheidet.
Manchmal scheidet eine Methode auch aus medizinischen Gründen aus. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Frau das Medikament zur Einleitung/Beschleunigung einer Fehlgeburt aus gesundheitlichen Gründen nicht vertragen kann.
Fehlgeburt nach der 14. Schwangerschaftswoche
Ist der im Mutterleib verstorbene Fötus bereits zu groß für eine Ausschabung, so muss er geboren werden. Eine solche sogenannte „Stille Geburt“ wird häufig medikamentös eingeleitet. Sie kann größtmöglich schmerzfrei verlaufen, da jetzt noch andere Schmerzmittel zum Einsatz kommen können als bei der Geburt eines lebenden Kindes. Auch eine Periduralanästhesie(PDA) ist möglich. Manche Frauen möchten dennoch auf Schmerzmittel weitgehend verzichten und auch die Wehen als Teil ihres Abschiedsprozesses miterleben.
Du siehst: Auch hierbei gibt es keinen „besseren“ oder „schlechteren“ Weg, sondern nur das, was für jede betroffene Frau individuell passt und sich richtig anfühlt.
Die Vorstellung, dass eine Frau auf dem natürlichen Geburtsweg ihr totes Kind gebären soll, erscheint im ersten Gedanken vielleicht furchtbar. Deshalb fragst du dich vielleicht, warum das nicht per Kaiserschnitt erfolgt, damit die betroffene Frau es rasch hinter sich bringen kann. Natürlich entscheiden sich manche Frauen auch für diese Geburtsmethode. Nur bleibt sie eine große Bauchoperation und ist nicht frei von Risiken für die Mutter, auch wenn der Kaiserschnitt heute sehr sicher geworden ist. Dennoch belastet er ihren Körper mehr als eine natürliche Geburt. Zudem hilft die vaginale Entbindung vielen Betroffenen besser dabei, den seelischen Schmerz und die Trauer zu verarbeiten. Ist das verstorbene Kind geboren, können es die Eltern auch ansehen und in den Arm nehmen, wenn sie das möchten und bereit dafür sind. So können sie in Ruhe Abschied nehmen. Viele Paare empfinden diese Momente, die sie mit ihrem Kind teilen, bei aller Trauer letztlich auch als hilfreich und schön.
Gründe für Fehlgeburt
Manchmal gibt es bestimmte Ursache, die zu einem Abort führen. Manchmal können auch keine Gründe festgestellt werden. Es geschieht einfach. In den meisten Fällen wäre das Kind jedoch nicht lebensfähig gewesen. Dann ist es von der Natur vorgesehen, die Schwangerschaft zu beenden.
Mögliche Ursachen für eine Fehlgeburt:
Gendefekte: Mit circa 50 bis 70% sind Chromosomenstörungen beim Embryo der häufigste Grund für Fehlgeburten im ersten Trimester. Wenn sich der Embryo also nicht richtig entwickeln kann und somit nicht lebensfähig wäre, kommt es zum Abort.
Sehr selten liegen auch genetische Störungen bei den Eltern vor (z. B. defekte Ei- oder Samenzelle).
Hormonstörungen: Der mütterliche Hormonhaushalt kann beispielsweise durch eine Schilddrüsenerkrankung gestört sein. Hat man die genaue Ursache gefunden, kann sie in der Regel therapiert werden. Eine erneute Schwangerschaft ist möglich.
Autoimmunerkrankungen bzw. -störungen: Dabei arbeitet das Immunsystem der Mutter irrtümlicherweise gegen den eigenen Körper und damit auch gegen die Schwangerschaft. So kann es passieren, dass der Embryo/Fötus abgestoßen wird. Zu den Autoimmunerkrankungen gehört beispielsweise Diabetes mellitus Typ 1. Dies mündet aber längst nicht automatisch in eine Fehlgeburt. Wichtig ist, dass die Erkrankung gut medikamentös eingestellt ist, wenn eine Schwangerschaft geplant wird.
Auffälligkeiten der Gebärmutter: Das können beispielsweise eine abweichende Form des Uterus sein, gutartige Wucherungen (Myome), eine Störung der Gebärmutterhöhle oder auch eine Gebärmutterhalsschwäche. Welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine erneute Schwangerschaft zu ermöglichen, weiß der Arzt/die Ärztin.
Infektionen: Von Bakterien oder Pilzen an der Scheide über Masern bis hin zur Toxoplasmose können verschiedene Infektionen eine Fehlgeburt auslösen.
Blutgerinnungsstörung: Sie kann bei wiederholten Fehlgeburten eine Rolle spielen und ist behandelbar.
Alkohol, Zigaretten und Drogen: Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum der Schwangeren steigern ebenfalls das Risiko für einen Abort.
Stress: Das Risiko vonFrauen für eine frühe Fehlgeburt steigt um 42%, wenn sie vor oder zu Beginn der Schwangerschaft psychisch stark gestresst sind.
Erleidet eine Frau drei oder mehr aufeinander folgende Fehlgeburten, so spricht man in der Frauenheilkunde vom „habituellen Abort“. Das bedeutet so viel wie gewohnheitsmäßige oder ständige Fehlgeburt. In diesem Fall kann es für ein betroffenes Paar ratsam sein, ärztliche Beratung und Untersuchungen in Anspruch zu nehmen, um den Grund dafür zu finden. Möglicherweise kann die Ursache entsprechend behandelt werden.
Im Abschiedsschmerz nicht allein
Wie groß die Trauer von Müttern und Vätern um ein verlorenes Kind ist, lässt sich nicht objektiv messen. Und es ist auch schwer zu sagen, wie jemand das Erlebte und Erlittene verarbeitet, denn auch das ist individuell verschieden. In den meisten Fällen werden mit dem Baby erstmal auch Träume, Hoffnungen und Pläne gestorben sein. In dieser sensiblen Phase ist es vor allem für die betroffenen Frauen, aber auch für die Väter wichtig, in jeder Hinsicht Unterstützung zu erfahren und nicht allein damit zu bleiben.
Was kann bei einer Fehlgeburt helfen?
Zum Beispiel hilft vielen betroffenen Frauen:
• darüber sprechen, wann immer man das Bedürfnis dazu hat. Mit dem Partner bzw. der Partnerin ist das gemeinsame Gespräch über den erlittenen Verlust und die damit verbundenen Gefühle besonders wichtig. Mag sein, dass sich nicht alle Empfindungen und Gedanken im jeweiligen Gegenüber wiederfinden. Denn jeder durchlebt die Situation auf seine/ihre ganz eigene Weise. Das darf sein und braucht Raum. In jedem Fall gehört die Fehlgeburt nun zur Biografie des Paares. Das Sternenkind muss und darf seinen Platz in den Gefühlen und Gedanken der betroffenen Eltern finden.
• Offenheit im Freundeskreis und in der Familie. Sich den nahestehenden Menschen anvertrauen und ihnen sagen, was passiert ist. Sie bemerken sowieso, wie aufgewühlt oder traurig die Betroffenen sind. Erfahren sie das Geschehene, so können sie viel besser Beistand leisten.
• ggf. altersgemäßes Einbeziehen von Geschwisterkindern: Auch das verstorbene Kind ist fortan selbstverständlicher Teil der Familie, war ein Bruder oder eine Schwester, gerade nach einer Totgeburt. Auch Geschwister trauern, brauchen Trost – und müssen auch die Trauer der Eltern begreifen.
• rituell Abschied nehmen: beispielsweise durch eine Beerdigung, die spätere Besuche am Bestattungsort ermöglicht, oder durch ein Bild in der Wohnung, auf dem der Name des verstorbenen Kindes schön gestaltet und gerahmt ist.
• durch den Austausch mit anderen Betroffenen. Sie teilen ein ähnliches Schicksal und können eine große Hilfe sein. Im Internet gibt es gute Möglichkeiten, in Kontakt mit anderen Betroffenen zu treten, sei es am eigenen Wohnort oder online. Beistand, Informationen und Kontakte finden von Fehlgeburt betroffene Frauen und Männer beispielsweise hier:
Initiative Regenbogen Glücklose Schwangerschaft e. V.:
Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland e. V.
Und ganz wichtig: die Begleitung einer Hebamme nach der Fehlgeburt! Auch die Begleitung bei einer Fehlgeburt gehört zu den Aufgaben der Hebammen. Wenn du Hilfe brauchst, freue ich mich auch auf dich in meiner Online-Hebammenberatung.
Übrigens: Auch nach einer Fehlgeburt ist es für den Körper und die Psyche jeder Frau wichtig einen Rückbildungskurs zu machen. Verständlicherweise möchten Betroffene jedoch meist nicht mit glücklichen frisch gebackenen Müttern zusammentreffen, die womöglich noch ihre Babys dabeihaben. Deshalb gibt es spezielle Rückbildungskurse für verwaiste Mütter. Hier gehört neben den gymnastischen Übungen auch Trauerbegleitung und der Austausch mit anderen Betroffenen zum Kursprogramm. Auch der Online-Rückbildungskurs von Hebamme Katharina ist gut für die Regeneration nach einer Fehlgeburt.
Wieder schwanger werden nach einer Fehlgeburt
Wenn das Paar dazu bereit ist, spricht grundsätzlich nichts gegen eine erneute Schwangerschaft. Doch nicht nur der mütterliche Körper benötigt vorher ausreichend Zeit, sich zu erholen – auch die Seelen der Eltern müssen das Erlebte erst verkraften und verarbeiten und für eine neue Schwangerschaft bereit sein. Manche Mütter glauben, dass sie den Verlust durch eine rasche Folgeschwangerschaft besser verarbeiten können. Dies ist allerdings nicht der Fall. Das liegt daran, dass der Trauerprozess seine eigene Zeit braucht. Er lässt sich nicht durch eine neue Schwangerschaft verkürzen. Bekommt er zu wenig Zeit, so ist die Folgeschwangerschaft und damit das Geschwisterkind oft stärker durch die Verlustängste der erlebten Fehlgeburt belastet.
Zwar ist das Risiko nach einer bereits erlebten Fehlgeburt etwas höher, erneut ein Kind durch Fehlgeburt zu verlieren. In vielen Fällen verläuft jedoch eine nächste Schwangerschaft nach einer einmaligen Fehlgeburt unproblematisch. Die Wahrscheinlichkeit dafür liegt bei 85%. Nach zwei Fehlgeburten liegt das Risiko für einen dritten Abort zwischen 19 und 35%. Nach drei Fehlgeburten steigt das Risiko, das Kind erneut zu verlieren, auf 25 bis 46%. Es ist wichtig, mögliche Ursachen auszuschließen, damit das Risiko für eine erneute Fehlgeburt gesenkt werden kann.
Grundsätzlich ist es ratsam, mit seiner Ärztin/seinem Arzt und auch mit der Hebamme zu besprechen, wie es weitergehen kann. Je nachdem, welche Ursache für einen Abort möglicherweise festgestellt wurde, können auch bestimmte Untersuchungen angezeigt sein, um etwaige Risikofaktoren entsprechend zu behandeln. Das kann beispielsweise eine Ultraschalluntersuchung der Gebärmutter sein oder auch eine Überprüfung des Hormonhaushalts.
In jedem Fall ist es wichtig, dem Sternenkind einen guten Platz im Herzen zu geben, damit ein Geschwisterchen (möglichst) unbelastet von dieser Erfahrung seinen eigenen Platz in der gewünschten Familienkonstellation bekommen kann.
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Katharina Jeschke
Gründerin von elternundbaby.com und Hebamme, zertifizierte Erste Hilfe Trainerin, zertifizierte Schlafcaochin für Babys und Kinder
Als Hebamme, Schlafcoachin für Babys und Kinder, sowie als Erste Hilfe Trainerin unterstütze ich Frauen und Eltern dabei Schwangerschaft, Geburt und die Zeit als Eltern gut und entspannt zu gestalten. Ich bin selbst Mama von zwei bezaubernden Kindern.
Kinder sollen sicher und geborgen wachsen können. Dafür brauchen sie starke Eltern, die mit Wissen und Intuition die Entwicklung ihrer Kinder begleiten. Meine Hebammenhilfe soll Eltern das Wissen und Vertrauen geben, das sie ihren individuellen Weg finden und gehen können.
Dieser Blog elternundbaby.com ergänzt meine online Hebammensprechstunde und meine online Kurse von notdiensthebamme.de
Meine Schwester lässt eine Nackentransparenzmessung durchführen, um zu schauen, ob ihr Kind eine genetische Störung hat. Es ist traurig, dass dies ein häufiger Grund für Fehlgeburten ist. Ich wusste aber nicht, dass nur selten dann auch genetische Störungen bei den Eltern vorliegen. Das werde ich meiner Schwester erzählen.