In meinem Blog habe ich euch bereits einige Unterstützungsangebote für Schwangere und Familien vorgestellt. Dazu gehört beispielsweise das Netzwerk der Frühen Hilfen oder die Begleitung durch eine Familienhebamme. Und sicher kennt ihr auch schon meine Online-Hebammenberatung.

In Ergänzung dazu möchte ich euch hier nun das Recht von schwangeren und nicht-schwangeren Frauen, von Männern und Paaren auf kostenlose Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle vorstellen. Nicht allen ist nämlich bekannt, dass sie darauf einen gesetzlichen Anspruch haben – und zu welchen Themen sie sich beraten lassen können. 

Inez (23) ist schwanger und sorgt sich, wie sie die Erstausstattung für ihr Kind bezahlen soll und es später über die Runden bringen kann. Mira (18) hält einen positiven Schwangerschaftstest in Händen, hat aber gerade erst ihre Ausbildung angefangen und will eigentlich noch kein Kind. Oliver und Mirko möchten ein Kind adoptieren. Yasmin ist seit drei Monaten alleinerziehende Mutter und will wissen, welche Rechte und Pflichten der Kindsvater hat. Hakim wünscht sich eine Vorbereitung auf seine Vaterrolle. Bitta hat zunehmend Stress mit ihrem Lebensgefährten, was auch die Kinder belastet. Leonie und Justus stehen vor der Frage, ob sie überhaupt ein Kind haben möchten. Jonas will sich gern um seinen einjährigen Sohn kümmern, lebt aber getrennt von der Mutter, die Jonas Umgangswunsch ablehnt.  

Es gibt so viele Fragen und Veränderungen im Leben von Frauen und Männern – vor einer Schwangerschaft, während der Schwangerschaft und auch nach einer Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Daher sind die oben aufgeführten Beispiele nur wenige von vielen Themen, Unsicherheiten oder Problemen, mit denen ihr euch freiwillig an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden könnt. Dieser Begriff ist allerdings irreführend, denn das gesetzlich verbriefte Recht auf kostenlose Beratung knüpft sich nicht an eine bestehende Schwangerschaft, sondern gilt auch für nicht schwangere Frauen, für Männer sowie gleichermaßen für Paare jeden Geschlechtes. 

Grundsätzlich wichtig zu wissen: Jedes Gespräch in einer Schwangerschaftsberatungsstelle ist kostenfrei und bleibt stets vertraulich. Auf Wunsch können Ratsuchende auch anonym bleiben. Sie werden stets unabhängig von ihrem Geschlecht sowie ihrer Nationalität, Kultur, Religion und Weltanschauung beraten.

Mögliche Themenfelder der Beratung

Hier kann meine Übersicht nicht umfassend sein. Außerdem können die Themenfelder auch nicht immer klar voneinander abgegrenzt werden, da sie inhaltlich sehr oft ineinandergreifen. So berührt beispielsweise eine Beratung zur Pränataldiagnostik sowohl medizinische als auch rechtliche und soziale Fragen. 

Rechtliches und Finanzielles: In diesem Bereich geht es oft um die Fragestellungen der verschiedenen Ansprüche, die Schwangere, Eltern bzw. Familien haben. Dabei kann es zum Beispiel ums Kindergeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld gehen. Aber auch das Sorge- und Umgangsrecht, der Unterhalt oder die Wohnungssuche können Beratungsthema sein. Daneben informieren die Beratungsstellen dich auch über staatliche existenzsichernde Leistungen wie etwa Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld. Ebenfalls sind nicht selten die Rechte von Schwangeren am Arbeitsplatz Gegenstand der Beratung. In anderen Fällen geht es um ergänzende finanzielle Hilfen für Schwangere in Notlagen etwa durch die „Bundesstiftung Mutter und Kind“. Dort kann Geld z.B. für die Schwangerschaftsbekleidung, für die Erstausstattung des Babys oder für Kinderzimmermöbel beantragt werden.

Schwangerschaft und Baby: Hier geht es z.B. um Fragen wie etwa die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, um die Geburtsvorbereitung oder um Fragen vor, während und nach Inanspruchnahme von pränataler Diagnostik. Auch vorerkrankte Schwangere sowie Schwangere und Mütter, die Gewalt erlitten haben, finden hier Hilfe. 

Wenn das Baby auf der Welt ist, können sich Mütter/Väter/Paare auch zum Umgang mit dem Kind, zum Aufbau einer stabilen Eltern-Kind-Bindung oder zur Entwicklung des Kindes beraten lassen. Nicht alle, aber viele Schwangerschaftsberatungsstellen bieten auch Unterstützung beim Stillen, beim Umgang mit Behörden oder bei der Beantragung von Eltern-Kind-Kuren an. Einige sind sogar Träger von Stillgruppen oder Eltern-Kind-Gruppen. Wichtig ist der Gang zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle auch und besonders für sehr junge (werdende) Eltern.

Medizinisches und Biologisches: In diesem Sinne umfasst die Beratung hier auch Fragen nach Verhütung und Sexualität, nach sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch eine Beratung zum Thema Kinderwunsch hat eine medizinische Seite – und natürlich eine persönliche. 

Soziales und Persönliches: In diesem Bereich dreht sich weitgehend alles um die Lebenssituation oder auch Notlage der Ratsuchenden. Die Berater*innen können dich bzw. euch auch bei familiären, partnerschaftlichen oder persönlichen Schwierigkeiten unterstützen. Ebenso könnt ihr euch an sie beispielsweise nach einem pränataldiagnostischen Befund mit der Frage wenden, wie eure Zukunft mit einem behinderten Kind aussehen würde. Die Beraterinnen/Berater können aber Betroffenen auch helfen, einen Schwangerschaftsabbruch, eine Fehlgeburt eine Totgeburt oder einen plötzlichen Kindstod zu verarbeiten. 

Schnelle Hilfe bei Schwangerschaftskonflikten

Es kann passieren, dass sich Sorgen in und um eine Schwangerschaft türmen, dass aus Gedanken ein Gedankenkarussel wird.

Dann ist schnelle Hilfe notwendig. Dafür gibt es das Hilfetelefon.

Wenn auch du ein offenes Ohr für deine Sorgen brauchst, dann kannst du diese kostenfrei Nummer des Hilfetelefons wählen.

Diese Hilfe kannst du auch als Chat- oder Mailberatung nutzen.

Beratung vor der Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch

Zu allen bisher genannten Themenfeldern wird die Beratung stets freiwillig in Anspruch genommen. Anders sieht es bei der speziellen Schwangerschaftskonfliktberatung aus: Wenn eine Schwangere erwägt, das Kind eventuell nicht zu bekommen, ist sie gesetzlich verpflichtet, sich in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Und zwar persönlich vor Ort in der Beratungsstelle. Dafür zugelassen sind nur staatlich anerkannte Beratungsstellen, die bei der Kommune, bei Ärztinnen/Ärzten oder bei freien Trägern angesiedelt sind (siehe unten).

Die Beratung erfolgt stets ergebnisoffen. Wie auch immer die Entscheidung einer Schwangeren dann anschließend ausfallen wird – in jedem Fall erhält sie nach dem Gespräch einen „Beratungsschein“ als Nachweis, dass sie vorschriftsmäßig beraten wurde. Nur gegen Vorlage dieses Nachweises kann die Frau dann innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen die Schwangerschaft straffrei abbrechen lassen.

Aber Achtung:Einige staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – vorwiegend jene in freier Trägerschaft der Caritas oder des Sozialdienstes katholischer Frauen – beraten Schwangere in Entscheidungsnot zwar auch, stellen ihnen am Ende der Beratung jedoch keine Beratungsbescheinigung aus, weil ein Schwangerschaftsabbruch nicht mit ihren Grundsätzen vereinbar wäre. 

Erfrage deshalb im Vorfeld besser, ob du von der Beratungsstelle deiner Wahl einen Beratungsschein bekommen würdest. Viele Frauen können sich nämlich erst für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, wenn sie den Beratungsschein in Händen halten. Er lindert inneren Druck. Ob eine Frau die Bescheinigung dann auch tatsächlich benötigen wird, steht auf einem anderen Blatt. Sehr viele entscheiden sich nach der Beratung auch für das Kind und gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Ablauf einer Beratung rund um das Thema Elternschaft

Sicher fragst du dich, wie eine freiwillige Beratung zu den oben genannten Themenfeldern aussehen mag. Wie erwähnt ist sie für die Ratsuchenden stets kostenlos, in jedem Fall vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die Berater*innen unterliegend immer der Schweigepflicht. 

Das Gespräch kannst du z.B. persönlich in der Beratungsstelle führen. Zum zuvor vereinbarten Termin kannst du auch eine Person deines Vertrauens mitbringen, wenn du das möchtest. Du kannst dich aber auch am Telefon beraten lassen – oder ebenso online per Chat bzw. Kontaktformular. Möglicherweise ergibt sich auch aus einem ersten Telefonat oder einer Online-Beratung ein anschließender persönlicher Termin, etwa wenn Hilfe beim Ausfüllen von Formularen benötigt wird oder wenn es für die Beratung z.B. sinnvoll wäre, dich bzw. euch zusammen mit dem Kind zu erleben. 

In jedem Fall kannst du dich darauf verlassen, dass die Berater*innen, die dir zur Seite stehen, stets gut ausgebildet und sehr erfahren sind. Sie werden dir immer respektvoll, wertschätzend, emphatisch und vorbehaltlos begegnen. Das bedeutet auch, dass du niemals in eine bestimmte Richtung oder zu einer bestimmten Entscheidung gedrängt wirst. Vielmehr wirst du umfassend zu einer Sachfrage informiert. Oder es wird mit dir gemeinsam ergründet, welchen Weg du einschlagen könntest oder welche Lösungsmöglichkeiten es für dein Problem geben könnte. Im Prozess der Beratung bleibst aber du mit deinen Vorstellungen immer im Mittelpunkt. In diesem Sinne sind die beratenden Fachkräfte auch mit ihren Fragen und Nachfragen an dich stets stärkende Begleitung. Bei Bedarf können sie auch den Kontakt zu anderen Fachleuten etwa aus dem Rechtsbereich oder der Medizin herstellen, mit denen die Beratungsstelle zusammenarbeitet.  

Eine Schwangerschaftsberatungsstelle finden

Die meisten führt die erste Suche sicherlich ins Internet. Dort findest du bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)eine umfassende Datenbank mit fast allen anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland. Nach Eingabe deines Wohnortes erhältst du entsprechende Ergebnisse in deiner Nähe. Zusätzlich kannst du jeweils mit einem einfachen Häkchen noch jene Beratungsstellen an deinem Wohnsitz vorsortieren lassen, 

  • die einen Beratungsschein nach Schwangerschaftskonfliktberatung ausstellen,
  • die spezialisiert zu Pränataldiagnostik beraten können, 
  • bei denen du Mittel aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind“ beantragen kannst,
  • bei denen Frauen mit geringem Einkommen die Kostenübernahme für Verhütungsmittel beantragen können.

Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen befinden sich in öffentlich-rechtlicher oder freier Trägerschaft. 

Öffentlich-rechtliche Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen, an die man sich wenden kann, gehören zur Kommune, etwa das Gesundheitsamt und Jugendamt.

Freie Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen können verschiedene Wohlfahrtsverbände sein. Die fünf Spitzenverbände in diesem Bereich sind

• die Arbeiterwohlfahrt (AWO): 

• der Paritätische Gesamtverband (Der Paritätische)

• die Diakonie Deutschland (evangelisch)

• der Deutsche Caritasverband (DCV, katholisch)

• das Deutsche Rote Kreuz (DRK)

Andere freie Träger sind Vereine wie beispielsweise:

pro familia

Donum vitea

Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)

Frauenwürde e. V

Autorenbox

Katharina Jeschke

Katharina Jeschke

Gründerin von elternundbaby.com und Hebamme, zertifizierte Erste Hilfe Trainerin, zertifizierte Schlafcaochin für Babys und Kinder

Als Hebamme, Schlafcoachin für Babys und Kinder, sowie als Erste Hilfe Trainerin  unterstütze ich Frauen und Eltern dabei Schwangerschaft, Geburt und die Zeit als Eltern gut und entspannt zu gestalten. Ich bin selbst Mama von zwei bezaubernden Kindern.

Kinder sollen sicher und geborgen wachsen können. Dafür brauchen sie starke Eltern, die mit Wissen und Intuition die Entwicklung ihrer Kinder begleiten. Meine Hebammenhilfe soll Eltern das Wissen und Vertrauen geben, das sie ihren individuellen Weg finden und gehen können.

Dieser Blog elternundbaby.com ergänzt meine online Hebammensprechstunde und meine online Kurse von notdiensthebamme.de