Wie aufregend für dich – du bist schwanger! Jetzt wird sich dein ganzes Leben ändern! Auch in deinem Job gelten neue Spielregeln, sobald du deinen Vorgesetzten über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt hast. Dabei geht es um deinen Schutz und den des Kindes, es geht also um Fristen, Rechte, Pflichten und Finanzen.

Alles, was für Schwangere (und auch für Mütter nach der Geburt) sowie ihre Arbeitgeber*innen wichtig ist, regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Das gilt mittlerweile auch für Schülerinnen, Studentinnen und sogenannte arbeitnehmerähnliche Frauen. Fest steht: Du und dein ungeborenes Kind – ihr beide steht an deinem Arbeitsplatz ab sofort unter besonderem Schutz.

Schwanger am Arbeitsplatz, Wann sag ichs meinem Chef.

Wann sag ich’s meinem Chef?

Für den richtigen Zeitpunkt gibt es keine vorgeschriebene Frist. In § 15 MuSchG ist nur festgelegt, dass die Frau ihren Arbeitgeber informieren soll, „sobald“ sie weiß, dass sie schwanger ist. Dafür kannst du dir jedoch ruhig eine Weile Zeit lassen. Viele Frau informieren selbst ihre weitere Familie erst um die 12. Schwangerschaftswoche herum, dass sie ein Kind erwarten. Dann ist die erste kritische Schwangerschaftsphase vorbei und die Sicherheit, dass das Kind auch „bleiben“ wird, gewachsen.

Spätestens nach Ablauf des ersten Trimenon solltest du deine Chefin bzw. deinen Chef von deiner Schwangerschaft aber in Kenntnis setzen. Manchmal ist es auch ratsam, das früher zu tun. Das ist u.a. davon abhängig davon, welche Arbeiten du zu verrichten hast. Bedenke: Der besondere Schutz nach dem Mutterschutzgesetz tritt für dich als Schwangere erst ein, wenn dein Arbeitgeber Bescheid weiß. Auch Symptome in der frühen Schwangerschaft, z.B. häufige Übelkeit, starke Stimmungsschwankungen oder plötzliche Geruchsempfindlichkeiten, könnten dich zu einer früheren „Offenbarung“ veranlassen – schon um Gerüchte und Gerede gar nicht erst aufkommen zu lassen. 

Wenn du dich zur Mitteilung an deinen Arbeitgeber entschlossen hast, kannst du das mündlich oder schriftlich erledigen. Dafür ist keine Form vorgeschrieben. In jedem Fall solltest du aber zuerst die Vorgesetzten informieren, bevor es deine Lieblingskolleginnen erfahren. Denn keine Chefin und kein Chef erfahren eine solche Neuigkeit gern „hintenrum“ oder zufällig – das käme gar nicht gut an.

Wie reagieren Vorgesetzte und der Kollegenkreis?

Ich höre oft von Schwangeren, dass sie mit ihren Vorgesetzten so spät wie möglich sprechen wollen, weil die Mitteilung über die Schwangerschaft möglicherweise nicht folgenlos bleibt. Einige Frauen haben z.B. Angst, dass es mit ihrer Karriere nun vorbei sein wird. Andere befürchten, am Arbeitsplatz von allen zu sehr in Watte gepackt oder auf die Schwangerschaftsthemen reduziert zu werden, sobald die gute Nachricht raus ist. Wieder andere vermuten, dass sie aus dem Kreis der Kolleginnen mit mütterlichen Erfahrungsberichten und Ratschlägen zugeschüttet werden.

Welche Befürchtungen du auch immer hegen magst – sprich darüber mit deiner Hebamme oder kontaktiere mich in meiner online-Hebammenberatung. Zusammen werden wir einen guten Weg finden, wie du deinen Ängsten und Annahmen am besten begegnen kannst.

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Was sollte ich Vorgesetzten mitteilen?

Arbeitgeber*innen interessieren sich für folgende Fragen:

  • Wann ist dein errechneter Geburtstermin und wann beginnt deine Mutterschutzfrist?
  • Wie willst du deinen eventuell noch vorhandenen Resturlaub nehmen?
  • Wie lange wirst du Babypause machen? Nimmst du nur den Mutterschutz in Anspruch – oder auch Elternzeit?
  • Wann wirst du an deinen Arbeitsplatz zurückkehren?
  • Wie übergibst du deine Arbeit? Und an wen?

Es ist sinnvoll, dir über diese Fragen Gedanken zu machen, bevor du mit deiner Chefin bzw. deinem Chef sprichst.

Arbeitgeber*innen dürfen übrigens zu Recht einen einschlägigen Nachweis über deine Schwangerschaft (z.B. als Bestätigung deiner Hebamme) sowie Auskunft über den voraussichtlichen Geburtstermin verlangen. Dagegen musst du ihnen keinen Einblick in deinen Mutterpass gewähren – und das solltest du auch nicht tun, weil dieses Dokument persönliche bzw. vertrauliche Daten über dich enthält.

Was ändert sich am Arbeitsplatz nach der Mitteilung?

Laut Mutterschutzgesetz hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass du und dein Baby durch deine Arbeit keiner Gefahr ausgesetzt seid (§ 9 MuSchG).

Weiß dein Arbeitgeber, dass du schwanger bist, erfolgt eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes, aus der sich ggf. Schutzmaßnahmen ableiten. Das hängt natürlich davon ab, um welche Tätigkeit es sich handelt. Beispielsweise dürfen Schwangere keine schweren oder gefährlichen Arbeiten verrichten, keine Nachtschichten und Überstunden machen, nicht mit gefährlichen Stoffen oder Strahlung umgehen oder am Fließband stehen. Sie sollen sich auch nicht häufig bücken oder strecken müssen oder auf Leitern steigen müssen. Auch Zeitdruck, Lärm, Hitze und Nässe sind für eine Schwangere im Job zu vermeiden, ebenso sollte sie ab dem fünften Schwangerschaftsmonat nicht länger als vier Stunden stehen müssen. Und an Sonn- und Feiertagen darf sie nur unter bestimmten Auflagen arbeiten.

Dann wird geprüft, wie sich die Arbeitsbedingungen an deinem Arbeitsplatz an die Vorschriften anpassen lassen. Das kann z.B. bedeuten, dass du besondere Schutzkleidung bekommst, deine Arbeitszeit bzw. Pausen anpassen oder dein Arbeitstempo drosseln wirst. Lässt sich dein Arbeitsplatz nicht entsprechend umgestalten, kannst du möglicherweise im Unternehmen woanders eingesetzt werden. Ist auch das nicht möglich, kann auch ein Beschäftigungsverbot greifen.

Mit der Corona Pandemie hat der Arbeitgeber auch dafür zu sorgen, dass die Schwangere keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Maßgeblich ist die Art ihrer Tätigkeit und die jeweilige regionale Gefährdungslage. Das kann z. B. bedeuten, dass eine Schwangere nicht mit (potenziellen) Covid-19 Patienten in Kontakt kommt. Auch pandemiebedingt kann es zum (vorübergehenden) Beschäftigungsverbot kommen. 

Wie sind die Mutterschutzfristen?

Dein offizieller Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin und endet frühestens acht Wochen nach der Geburt. In diesem gesamten Zeitraum wirst du von der Arbeit freigestellt, das Unternehmen darf dich dann nicht beschäftigen. Vor der Entbindung musst du damit einverstanden sein.

Kommt dein Baby ein paar Tage vor oder nach dem errechneten Termin zur Welt, so hat das keinen Einfluss: Du hast ab dem Tag der Entbindung Anspruch auf mindestens acht Wochen Mutterschutz. In bestimmten Fällen kann sich diese Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen verlängern: Das gilt bei einer Frühgeburt, einer Totgeburt sowie der Geburt von Mehrlingen oder eines Babys mit Behinderung.

Während deiner Mutterschutzfrist vor und nach der Geburt bist du auch finanziell abgesichert. Von deiner gesetzlichen Krankenkasse erhältst du sogenanntes Mutterschaftsgeld, das dein Arbeitgeber auf den Betrag deines vorherigen Nettogehalts aufstockt. Gehst du danach in Elternzeit, so bekommst du Elterngeld. Kehrst du in deinen Job zurück, erhältst du dein „normales“ Gehalt.

Darf mir mein Chef kündigen?

Während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden (§ 17 MuSchG). Das gilt auch in der Probezeit sowie im Fall einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche. Falls der Arbeitgeber einer Beschäftigten kündigt, ohne zu wissen, dass sie schwanger ist, kann sie noch innerhalb von zwei Wochen die Schwangerschaft mitteilen. Damit wird die Kündigung unwirksam (rückwirkender Kündigungsschutz).

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Katharina Jeschke

Katharina Jeschke

Gründerin von elternundbaby.com und Hebamme

Als Geburtshausleiterin, Hebamme und Mutter unterstütze ich Frauen dabei ihre Herausforderung während, vor und nach der Schwangerschaft besser zu bewältigen.

Um noch mehr Frauen zu erreichen, startete ich elternundbaby.com. Ich freue mich darauf, dich hier begrüßen zu dürfen.