
Eine Schwangerschaft ist immer mit einer großen körperlichen und emotionalen Veränderung verbunden. Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen begleiten die Schwangere und sollen auftretende Probleme und Risiken frühzeitig finden und nach Möglichkeit behandeln.
Glücklicherweise kommen rund 97% der Babys in Deutschland gesund auf die Welt. Für die bestmögliche Sicherheit und Gesundheit von Mutter und Kind hat jede Schwangere einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige und kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen in den neun Monaten bis zur Geburt.
Was im Einzelnen dabei auf dem Untersuchungsplan steht, regeln die Mutterschutzrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA). Darin ist auch verankert: „Vorrangiges Ziel der Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.“
Die regulären Vorsorgeuntersuchungen stehen alle vier Wochen an – und ab der 32. Schwangerschaftswoche sogar alle zwei Wochen. Ist der errechnete Geburtstermin bereits überschritten, wirst du alle zwei Tage in deine Hebammen- oder Frauenarztpraxis einbestellt. Wir Hebammen können und dürfen nämlich die meisten Vorsorgeuntersuchungen ebenfalls durchführen, einschließlich der „offiziellen“ Feststellung der Schwangerschaft. Aber etwa die Ultraschalluntersuchungen liegen ausschließlich in ärztlicher Hand. Wenn du noch mehr über unsere Hebammen-Arbeit erfahren möchtest, lies gerne hier weiter.
Die Kosten für die Vorsorgeleistungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien übernehmen die Krankenkassen bzw. erforderlichenfalls das Sozialamt. Zusätzlich zu diesen Untersuchungen werden dir noch bestimmte freiwillige Leistungen angeboten, die du jedoch selbst bezahlen musst. Dabei handelt es sich um die sogenannten IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen). Einige Krankenkassen bieten auch zusätzliche „Pakete“ für ihre schwangeren Versicherten an, die ein begrenztes Budget für frei wählbare zusätzliche Vorsorgeleistungen enthalten (sog. Satzungsleistungen). Am besten informierst du dich dazu direkt bei deiner Krankenversicherung.
Ergeben sich Anhaltspunkte für Untersuchungen, die über die vorgesehene Regelvorsorge hinausgehen, so werden auch diese von der Krankenkasse bezahlt. Besteht also beispielsweise der Verdacht einer Toxoplasmose-Infektion, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den entsprechenden Test. Wünscht die Schwangere einen solchen Test jedoch ohne Anlass und Hinweis, so muss sie die Kosten für den Test selbst tragen.
Tipp: Sollte ein Vorsorgetermin übrigens in deiner Arbeitszeit liegen, so muss dich dein Arbeitgeber dafür ohne Verdienstausfall freistellen.

Das Standardprogramm
Bei jedem Vorsorgetermin stehen bestimmte Untersuchungen oder Tests an. Manche hängen auch vom Zeitpunkt der Schwangerschaft ab. Andere gehören regelmäßig zu jedem Vorsorgetermin und werden deshalb immer wieder neu vorgenommen. So kann deine Ärztin bzw. dein Arzt oder deine Hebamme Hinweise auf bestimmte Unregelmäßigkeiten bzw. mögliche Erkrankungen von Mutter und/oder Kind erhalten und erforderlichenfalls möglichst frühzeitig entsprechende Behandlungen veranlassen.
Zu den wiederkehrenden Untersuchungen gehören:
Blutdruck messen: Ist der Blutdruck (viel) zu hoch, kann das ein Indiz für bestimmte Erkrankungen während der Schwangerschaft sein wie beispielsweise eine Präeklampsie. Der Blutdruck der werdenden Mutter sollte nicht höher als 140/90 mmHg sein. Ist er (sehr) niedrig (weniger als 100/60 mmHg), kann sich die Frau müde und schlapp fühlen, möglicherweise auch in Verbindung mit Schwindelgefühlen. Dann wird näher untersucht, ob „nur“ der Blutdruck daran schuld ist oder möglicherweise andere Ursachen dahinterstecken.
Wiegen: Es ist wichtig, das Körpergewicht der Schwangeren regelmäßig zu kontrollieren. Wieviel und wie schnell sie zunimmt, gibt Hinweise auf die Versorgung bzw. Entwicklung des Babys sowie auf den Gesundheitszustand der Mutter. Nimmt sie z.B. auffällig viel zu, kann das ein Zeichen für einen Schwangerschaftsdiabetes sein. Nimmt sie umgekehrt nur sehr wenig oder zu wenig zu, wird kontrolliert, ob das Baby ausreichend versorgt ist.
Urinuntersuchung: Du wirst regelmäßig gebeten, in der Praxis eine Urinprobe abzugeben, die gleich vor Ort untersucht wird. Enthält die Probe z. B. zu viel Zucker oder Eiweiß bzw. Bakterien, so können das ebenfalls Anzeichen für Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes oder Präeklampsie sein.
Blutuntersuchung: Die Untersuchung einer Blutprobe aus der Armvene der Schwangeren liefert zahlreiche Informationen, auch auf Erkrankungen wie etwa Hepatitis B. Auf was genau dein Blut untersucht wird, hängt davon ab, was abgesprochen wird. Das heißt: Deine Blutprobe kann je nach Anlass auf unterschiedliche Faktoren untersucht werden. So werden beispielsweise regelmäßig dein Blutzucker sowie der Eisenwert überprüft. Für einen HIV-Test muss die Frau jedoch vorab ihre Einwilligung geben. Der Bluttest zum Nachweis einer Trisomie, wie etwa dem Down-Syndrom, ist dagegen kein Standard-Test. Er wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse bezahlt, ansonsten trägt die Schwangere die Kosten selbst.
Kontrolle des Gebärmutterstands: Damit lässt sich feststellen, wie weit sich die Gebärmutter bis jetzt ausgedehnt hat und gewachsen ist. Das wiederum lässt indirekt erkennen, ob sich das Baby planmäßig entwickelt. Dafür ertastet deine Hebamme bzw. Ärztin/dein Arzt über die Bauchdecke den oberen Rand der Gebärmutter, den sogenannten Fundus. Je weiter die Gebärmutter wächst, desto weiter verlagert sich der Fundus in Richtung der Rippen. Der Abstand zwischen Fundus und Schambein bzw. Bauchnabel oder Rippen wird daher auch als Fundusstand bezeichnet.
Kontrolle der kindlichen Herzaktionen: Die Herztöne deines Babys werden regelmäßig kontrolliert – entweder mit einem tragbaren Gerät (Dopton) oder oder später über ein CTG (Kardiotokografie). Die kindliche Herzfrequenz liefert wichtige Hinweise auf das Wohlbefinden des Babys und zeigt, ob es gut versorgt wird. Besonders gegen Ende der Schwangerschaft spielt das CTG eine zentrale Rolle, da es zusätzlich auch eventuelle Wehentätigkeit erfasst.
Feststellung der Lage des Kindes: Auch die Lage des Babys im Mutterleib wird wiederholt überprüft. Dabei ertastet deine Hebamme oder Ärztin/dein Arzt durch die Bauchdecke, ob das Baby mit dem Kopf nach unten (Schädellage) liegt – die ideale Position für eine natürliche Geburt.
Terminübersicht
An dieser Stelle möchte ich betonen: Die folgende Übersicht zu den einzelnen Vorsorgetermine beschreibt den Regelfall der vorgesehenen Untersuchungen bzw. Tests. Sollten sich Hinweise auf etwaige Unregelmäßigkeiten bei dir oder deinem Baby ergeben, so wird deine Frauenärztin/dein Frauenarzt bzw. deine Hebamme entsprechend zusätzliche Termine, Untersuchungen oder ggf. Überweisungen veranlassen. Das Wohl von Mutter und Kind steht dabei stets an erster Stelle.
1. Vorsorgeuntersuchung (circa 5. bis 8. Woche)
Deine Ärztin/dein Arzt bzw. die Hebamme hat bei diesem Termin „offiziell“ festgestellt, dass du schwanger bist. Glückwunsch! Vielleicht hattest du bereits eine Ahnung oder einen positiven Schwangerschaftstest aus der Apotheke, vielleicht bist du von dieser Nachricht aber auch einfach überrascht worden. Jetzt wird der voraussichtliche Geburtstermin berechnet, außerdem wird dir dein Mutterpass ausgestellt und ausgehändigt. In dieses blaue Heft werden ab jetzt alle Befunde zu deiner Schwangerschaft eingetragen, natürlich auch die der ersten Untersuchungen an diesem Tag. Führe das Heft deshalb ab jetzt für alle Fälle immer bei dir!
Dein Urin wird in diesem Termin nicht nur auf Zucker und Eiweiß, sondern auch auf Bakterien (z. B. Chlamydien) untersucht. Aus der Blutprobe werden auch deine Blutgruppe, dein Rhesusfaktor und das Vorhandensein von Antikörpern gegen Röteln bestimmt. Zusätzlich findet gegebenenfalls ein HIV-Test statt, um bei einer bestehenden Infektion durch gezielte therapeutische Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf das Kind zu senken.
Möglichst früh in der Schwangerschaft wird zudem ein Hepatitis-B-Test durchgeführt. Fällt das Ergebnis positiv aus, erfolgt bereits während der Schwangerschaft eine entsprechende Therapie. Außerdem erhält das Kind dann unmittelbar nach der Geburt eine Hepatitis-B-Impfung.
Die Ärztin/der Arzt bzw. die Hebamme nimmt zudem deine Anamnese auf, fragt nach eventuellen Beschwerden und vorausgegangenen Schwangerschaften. Gefragt wird auch nach deiner familiären Situation und dem sozialen Umfeld. Bei Bedarf wirst du auch zu Hilfsmöglichkeiten beraten, wie sie etwa vom Netzwerk Frühe Hilfen geboten werden. Und in jedem Fall gehört auch eine Beratung zur Ernährung in der Schwangerschaft dazu.
2. Vorsorgeuntersuchung (9. bis 12. Woche)
Jetzt ist die erste Basis-Ultraschalluntersuchung an der Reihe. Die Mutterschutzrichtlinien sehen bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen vor. Diese dürfen nur ärztlich vorgenommen werden. So wird deine Gynäkologin/dein Gynäkologe jetzt feststellen, ob sich das befruchtete Ei planmäßig eingenistet hat und ob es gar eine Mehrlingsschwangerschaft ist. Für die meisten werdenden Eltern ist es dabei ein sehr bewegender Moment, zum ersten Mal den Herzschlag ihres ungeborenen Kindes zu hören. Dieser kann jetzt nämlich erstmals festgestellt werden. Bei jeder Ultraschalluntersuchung wird der Embryo bzw. Fötus auch vermessen.
Möchtest du aus welchen Gründen auch immer keine Ultraschalluntersuchung, solltest du das deiner Ärztin/deinem Arzt mitteilen. Die Untersuchung ist natürlich freiwillig.
Als zusätzliche Untersuchung kann als nicht invasives Verfahren im Rahmen der Pränataldiagnostik zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche eine Nackentransparenzmessung bzw. ein Ersttrimester-Screening vorgenommen werden. Dabei wird anhand bestimmter Werte die Wahrscheinlichkeit errechnet, dass beim Kind Chromosomen-Auffälligkeiten vorliegen. Die Untersuchungen sind jedoch keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, manche übernehmen aber dennoch freiwillig die Kosten. Wenn jedoch ein begründeter Anlass für eine genetische Auffälligkeit besteht, wie etwa bei bestimmten Risikoschwangerschaften, so zahlt die Krankenversicherung solche Untersuchungen immer.
3. Vorsorgeuntersuchung (15. bis 16. Woche)
Nun stehen die üblichen Untersuchungen von Blutdruck, Gewicht, Urin, Blut und Gebärmutterstand auf dem Programm. Möglicherweise gibt es auch einen wiederholten Antikörpertest auf Röteln.
4. Vorsorgeuntersuchung (19. bis 22. Woche)
Jetzt ist Zeit für die zweite Ultraschalluntersuchung. Dabei lässt sich meistens auch bereits das Geschlecht des Babys feststellen. Falls du das jedoch (noch) nicht wissen möchtest, so teile das einfach deiner Frauenärztin/deinem Frauenarzt mit.
Du kannst jetzt wählen zwischen der „klassischen“ Basis-Ultraschalluntersuchung und der sogenannten erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung. In jedem Fall wird der Fötus dabei vermessen, seine Entwicklung kontrolliert sowie auch geschaut, ob etwa die Wirbelsäule geschlossen ist. Außerdem wird die Position der Plazenta in deiner Gebärmutter überprüft. Beim erweiterten Ultraschall überprüft deine Ärztin/dein Arzt zusätzlich den Kopf deines Babys mit den Hirnkammern und dem Kleinhirn. Außerdem wird sich die Entwicklung des Halses und den Rückens angeschaut. Der Brustkorb und der Rumpf deines Fötus werden zudem genauer untersucht.
5. Vorsorgeuntersuchung (etwa 24. bis 27. Woche)
Zusätzlich zum üblichen „Standardprogramm“ wird das Blut der Schwangeren jetzt noch einmal auf etwaige Antikörper untersucht, die der Mutter und dem Baby schaden könnten. Außerdem ist zwischen der 25. und 28. Woche das Schwangerschaftsdiabetes-Screening vorgesehen. Unerkannt kann ein Schwangerschaftsdiabetes nämlich für Mutter und Kind gefährlich werden. Mit dem Glukosetoleranztest, auch „Zuckertest“ genannt, werden deine Blutzuckerwerte bestimmt. Dafür musst du eine Glukoselösung trinken. Von den anschließend gemessenen Werten hängt es ab, ob noch ein Folgetest notwendig ist bzw. welche Diagnose gestellt wird.
6. Vorsorgeuntersuchung (etwa 25. bis 28. Woche)
Deine Gynäkologin bzw. dein Gynäkologe führt wieder die üblichen Untersuchungen durch: Dein Blutdruck wird gemessen, dein Gewicht erfasst und Urin, Blut sowie der Gebärmutterstand werden untersucht.
Sollte dein Rhesus-Faktor im Blut negativ sein, während der deines Kindes positiv ist, so kann es – wenn auch selten – dazu kommen, dass dein Körper Antikörper gegen das kindliche Blut bildet. Um eine solche Abwehrreaktion zu verhindern, gibt es in dem Fall eine sogenannte Rhesus-Prophylaxe in Form einer Spritze mit bestimmten Antikörpern (Anti-D-Immunglobuline). Ob das tatsächlich für eine Mutter mit negativem Rhesusfaktor notwendig ist, lässt sich mittlerweile durch eine entsprechende Blutuntersuchung ermitteln. So gibt seit 2021 ein Bluttest Auskunft über den Rhesusfaktor des Kindes. Dafür wird seine DNA im mütterlichen Blut untersucht. Auf diese Weise lassen sich überflüssige Medikationen verhindern.
7. Vorsorgeuntersuchung (etwa 29. bis 32. Woche)
Jetzt ist es Zeit für die dritte Ultraschalluntersuchung. Dabei wird dein Baby wieder vermessen, seine Organe begutachtet, das ungefähre Geburtsgewicht geschätzt und die Fruchtwassermenge kontrolliert. Regelmäßig wird jetzt auch ein CTG(Cardiotokografie)geschrieben. Dafür wird die Schwangere an den Herzton-Wehen-Schreiber angeschlossen, damit das Gerät Babys Herztöne und Mamas Wehentätigkeit aufzeichnen kann.
Ab der 32. Schwangerschaftswoche gehst du jetzt alle zwei Wochen zur Vorsorge.
8. Vorsorgeuntersuchung (etwa 34. Woche)
Neben den üblichen Untersuchungen wird deine Gynäkologin/deinen Gynäkologen bzw. deine Hebamme die Kindslage überprüfen. Diese wird ertastet, um festzustellen, ob dein Baby sich bereits in seine Geburtsposition gedreht hat und mit dem Köpfchen in deinem Becken liegt. Vielleicht liegt es aber auch noch in der Beckenendlage – also mit dem Po oder Füßchen statt mit dem Köpfchen voraus.
9. Vorsorgeuntersuchung (etwa 36. Woche)
Jetzt sind es nur noch vier Wochen bis zur Geburt. Es werden weiterhin die Routineuntersuchungen durchgeführt sowie ein erneutes CTG geschrieben. Sollte das Baby seine optimale Geburtsposition noch nicht eingenommen haben, so kann mit speziellen Handgriffen u. ä versucht werden, es zum Drehen zu animieren.
Ggf. wird auch ein Abstrich aus der Scheide der Frau genommen, als Test auf eine Infektion mit B-Streptokokken. Sollte die Mutter infiziert sein, könnte sich das Baby bei der Geburt nämlich ebenfalls mit diesen Bakterien infizieren. Das kann zu ernsten Erkrankungen (z. B. Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung) des Kindes führen. Um das zu verhindern, wird der Frau während der Geburt meistens ein Antibiotikum verabreicht. Besteht der Verdacht auf eine Infektion der Mutter, zahlt diesen Test die Krankenkasse. Andernfalls ist er eine IGeL Leistung.
10. Vorsorgeuntersuchung (etwa 38. Woche)
Das ist möglicherweise deine letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Geburt. Wie du es bereits kennst, wird unter anderem dein Blutdruck gemessen, dein Urin untersucht, der Gebärmutterstand ertastet und Babys Herzfrequenz sowie die Fruchtwassermenge kontrolliert.
Sollte dein Kind bis zum errechneten Geburtstermin noch nicht auf der Welt sein, gehst du ab diesem Datum alle zwei Tage zur Kontrolle.